Die Feuerwehr Metten

„Gott zur Ehr dem, Nächsten zu Wehr“

Seit dem 1.Mai 1870 dient die Freiwillige Feuerwehr Markt Metten den Bürger unserer Gemeinde. Wir sind 7 Tage die Woche, 24 Stunden am Tag für Sie im Einsatz. Unsere Einsatzkräfte sind ehrenamtlich das heißt Sie absolvieren Übungen, Ausbildungen und Einsätze in Ihrer Freizeit und unentgeltlich. 

Unsere Aufgaben

Bayerisches Feuerwehrgesetz Abschnitt II Art. 4 §1 Absatz 1
Der abwehrende Brandschutz und der technische Hilfsdienst werden durch gemeindliche Feuerwehren (Freiwillige Feuerwehren, Pflichtfeuerwehren, Berufsfeuerwehren) und nach Maßgabe des Art. 15 durch Werkfeuerwehren besorgt

Retten

Das Retten ist die vorrangige Aufgabe der Feuerwehr und hat oberste Priorität. Es umfasst das Befreien von Menschen und Tieren aus lebensbedrohlichen Situationen, wie zum Beispiel bei Bränden, Unfällen oder anderen Notlagen. Die Rettung von Personen hat immer Vorrang vor allen anderen Maßnahmen.

Bergen

Unter Bergen versteht man das Sichern und Entfernen von toten Personen oder Tieren sowie gefährlichen Stoffen aus Gefahrenbereichen. Auch das Retten von Sachwerten kann unter diese Kategorie fallen, wenn es darum geht, sie aus einer Gefahrenzone zu entfernen oder vor weiterem Schaden zu bewahren.

Löschen

Diese Aufgabe bezieht sich auf die Brandbekämpfung. Hierbei geht es darum, Feuer zu bekämpfen und zu löschen, um eine Ausbreitung zu verhindern und weitere Schäden abzuwenden. Dies schließt auch die Verhinderung von Wiederentzündungen mit ein.

Schützen

Diese Aufgabe beinhaltet den Schutz von Menschen, Tieren und Sachwerten vor Gefahren aller Art. Dazu gehören präventive Maßnahmen wie Umweltschutz, Brandsicherheitswachen bei Veranstaltungen oder Sensibilisierung der Bevölkerung vor Gefahren.

Im notfall!